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Rechtliche Betreuung

Einen rechtlichen Betreuer bekommen volljährige Menschen, wenn sie ihre Angelegenheiten ganz oder teilweise rechtlich nicht besorgen können und dies auf einer Krankheit oder Behinderung beruht.

Wir werden von den Betreuungsgerichten als Berufsbetreuer/innen bestellt. Wir bieten somit im Rahmen unserer selbständigen Berufsausübung Betreuungen gem. §1814 ff BGB an.

Betreuung ist heutzutage als Hilfe nur in den Bereichen gedacht, in denen man auf Unterstützung angewiesen ist.

Der Aufgabenkreis eines Betreuers besteht aus einem oder mehreren Aufgabenbereichen. Diese sind vom Betreuungsgericht im Einzelnen anzuordnen. Ein Aufgabenbereich darf nur angeordnet werden, wenn und soweit dessen rechtliche Wahrnehmung durch einen Betreuer erforderlich ist.

Von der Vertretung gegenüber Banken und Behörden über Wohnungsangelegenheiten bis hin zu Kaufverträgen reichen die Aufgaben, die wir übernehmen. Wir vertreten außerdem die Interessen unserer Betreuten bei medizinischer Behandlung und, wenn notwendig, kümmern uns um das Vermögen.

Die Arbeit von Berufsbetreuern wird von den Betreuungsgerichten kontrolliert. Wir sind nach dem Betreuungsorganisationsgesetz (BtOG) registriert und erfüllen alle gesetzlichen Voraussetzungen für eine professionelle rechtliche Betreuung. Unsere Registrierung bei der zuständigen Betreuungsbehörde gemäß § 23 BtOG bestätigt, dass wir über die erforderliche Sachkunde, persönliche Eignung und Zuverlässigkeit verfügen. Darüber hinaus nehmen wir regelmäßig an Fortbildungen teil, um unsere fachliche Kompetenz stetig weiterzuentwickeln und auf dem neuesten Stand zu bleiben.

Abstraktes Gemälde
Gemälde einer Betreuten aus der Psychiatrie. Es hängt als Geschenk im Betreuungsbüro.
Abstraktes Gemälde
Gemälde einer Betreuten aus der Psychiatrie. Es hängt als Geschenk im Betreuungsbüro.

Einen rechtlichen Betreuer bekommen volljährige Menschen, wenn sie ihre Angelegenheiten ganz oder teilweise rechtlich nicht besorgen können und dies auf einer Krankheit oder Behinderung beruht.

Wir werden von den Betreuungsgerichten als Berufsbetreuer/innen bestellt. Wir bieten somit im Rahmen unserer selbständigen Berufsausübung Betreuungen gem. §1814 ff BGB an.

Betreuung ist heutzutage als Hilfe nur in den Bereichen gedacht, in denen man auf Unterstützung angewiesen ist.

Der Aufgabenkreis eines Betreuers besteht aus einem oder mehreren Aufgabenbereichen. Diese sind vom Betreuungsgericht im Einzelnen anzuordnen. Ein Aufgabenbereich darf nur angeordnet werden, wenn und soweit dessen rechtliche Wahrnehmung durch einen Betreuer erforderlich ist.

Von der Vertretung gegenüber Banken und Behörden über Wohnungsangelegenheiten bis hin zu Kaufverträgen reichen die Aufgaben, die wir übernehmen. Wir vertreten außerdem die Interessen unserer Betreuten bei medizinischer Behandlung und, wenn notwendig, kümmern uns um das Vermögen.

Die Arbeit von Berufsbetreuern wird von den Betreuungsgerichten kontrolliert. Wir sind nach dem Betreuungsorganisationsgesetz (BtOG) registriert und erfüllen alle gesetzlichen Voraussetzungen für eine professionelle rechtliche Betreuung. Unsere Registrierung bei der zuständigen Betreuungsbehörde gemäß § 23 BtOG bestätigt, dass wir über die erforderliche Sachkunde, persönliche Eignung und Zuverlässigkeit verfügen. Darüber hinaus nehmen wir regelmäßig an Fortbildungen teil, um unsere fachliche Kompetenz stetig weiterzuentwickeln und auf dem neuesten Stand zu bleiben.

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