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Über uns

Wir sind sechs Berufsbetreuer/innen mit hohen Qualitätsansprüchen. Von Ottobeuren aus arbeiten wir im Allgäu – und darüber hinaus.

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Betreuung

Einen rechtlichen Betreuer bekommen Menschen, die ihre eigenen Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln können.

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Aufgaben

Die Gerichte übertragen uns verschiedene Aufgabenkreise, die wir im Interesse unserer Betreuten wahrnehmen.

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Vorsorge-Vollmacht

Schlaganfall, Unfall und vieles mehr – von heute auf morgen kann man vielleicht den eigenen Willen nicht mehr äußern. Gut, wenn dann eine Vertrauensperson die eigenen Interessen vertritt. Dafür braucht man eine Vorsorge-Vollmacht. Doch wer im eigenen Umfeld hat das Vertrauen wirklich verdient?

Ohne Vollmacht darf der beste Freund und selbst der Ehepartner nicht handeln gegenüber Banken, Behörden und Firmen. Mit der Vorsorge-Vollmacht wird der Bevollmächtigte zum gesetzlichen Vertreter. Er entscheidet anstelle des nicht mehr entscheidungsfähigen Vollmachtgebers. Deshalb setzt eine Vorsorge-Vollmacht unbedingtes und uneingeschränktes persönliches Vertrauen zum Bevollmächtigten voraus und sollte nicht leichtfertig erteilt werden. Die Rechtsgrundlage für das Handeln des Bevollmächtigten findet sich in § 164 ff. BGB, das Verhältnis zwischen Vollmachtgeber und Bevollmächtigten (sog. Auftrag) in § 662 ff. BGB.

Wir beantworten gern Ihre Fragen zur Vorsorge-Vollmacht und erklären Ihnen die Vorteile der Betreuungs-Verfügung.

Nachteile der Vorsorge-Vollmacht

Bei der Vorsorge-Vollmacht wird eine Person des Vertrauen mit einer Vollmacht ausgestattet. Aber Vorsicht: Das Vertrauen kann missbraucht werden. Die Vorsorge-Vollmacht hat einige Nachteile:

Fehlende Kontrollinstanzen: Keine unparteiische Stelle überprüft, ob der „Vollmachtsfall“  eingetreten ist und Sie tatsächlich Ihre Angelegenheiten nicht mehr eigenständig regeln können.  

Wahl der Vertrauensperson:  Die Vorsorgevollmacht setzt ein Höchstmß an Vertrauen gegenüber der bevollmächtigten Person voraus. Im privaten Umfeld findet sich in vielen Fällen nur eine überschaubare Anzahl an Menschen, welchen dieses uneingeschränkte Vertrauen entgegengebracht werden kann.  Auch kann sich dieser Personenkreis im Laufe eines Lebens ändern.

Das Handeln des/der Bevollmächtigten: Die bevollmächtigte Person ist in der Ausübung der Vollmacht weitestgehend frei und unterliegt keinerlei Aufsicht. Es ist daher nicht immer sichergestellt, dass Ihr Wille und Ihre Wünsche berücksichtigt werden, wenn Sie Ihre Angelegenheiten  teilweise oder ganz nicht mehr regeln können.

Unser Tipp: Betreuungs-Verfügung

Mit einer Betreuungs-Verfügung wird die gewünschte Person vom Gericht erst nach sorgfältiger Prüfung bestellt – und dann laufend kontrolliert.

Wir empfehlen die Betreuungs-Verfügung. Damit können Sie eine Person bestimmen, die erst dann als Betreuer/-in bestellt wird, wenn im Rahmen eines Betreuungsverfahrens gerichtlich festgestellt wurde, dass Sie Ihre Angelegenheiten teilweise oder ganz nicht mehr regeln können.  

Der/die Betreuer/-in unterliegt ab dem Tag der Bestellung der Aufsicht durch das Betreuungsgericht. Aufgaben und Pflichten sind im Betreuungsrecht (BGB) klar geregelt und überprüfbar. Im Rahmen einer beruflichen Betreuung ist eine Transparenz der Kosten durch gesetzlich festgeschriebene Pauschalen zur Betreuervergütung und der gerichtlichen Gebührenordnung sichergestellt. Das Betreuungsverfahren ist flexibel und lässt grundsätzlich zu jedem Zeitpunkt Änderungen der Aufgabenkreise, einen Betreuerwechsel und die Aufhebung der Betreuung zu.

Wenn Ihnen keine geeignete Person als Bevollmächtigte/-r zur Verfügung steht, sollte das Instrument der Vorsorgevollmacht nur sehr vorsichtig und wohlüberlegt genutzt werden.  Als seit über 20 Jahren erfahrene Berufsbetreuer/-innen bieten wir Ihnen die Möglichkeit, uns im Rahmen einer Betreuungsverfügung als zukünftige/n Betreuer/-in vorzuschlagen. Sie profitieren von der langjährigen Erfahrung unserer Bürogemeinschaft und können Ihre zukünftige Betreuungsperson frühzeitig kennenlernen. Sprechen Sie uns einfach an.

Fernseh-Tipps

ZDF 37 Grad

„Wenn das Leben aus dem Ruder läuft“ – unter diesem Titel hat das ZDF in seiner Reportage-Reihe „37 Grad“ einen sehenswerten Beitrag über den Berufsalltag von zwei Berufsbetreuern gezeigt.

Das ZDF-Team begleitete zwei Berufsbetreuer in Erfurt und Dortmund und zeigt einige Menschen, die auf ihre Hilfe angewiesen sind. Betreuer haben „viel Verantwortung, Macht und Einfluss“, heißt es im Film. Und: „Mit Engagement und Herzblut kümmern sie sich um Menschen, die ohne ihre Betreuung durch das soziale Netz fallen würden.“

Screenshot Youtube

37 Grad: „Wenn das Leben aus dem Ruder läuft"
ZDF-Sendung vom 15. März 2016, 22.15 Uhr

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SWR betrifft

Ähnlicher Titel beim SWR: „Wer hilft, wenn das Leben aus dem Ruder läuft? „betrifft“-Autorin Nicole Würth hat zwei Berufsbetreuer bei ihrer Arbeit begleitet.

Sie hat kranke und alte Menschen besucht, die dankbar sind, und solche, die ihr altes Leben wieder zurückwollen – ohne Betreuer. Außerdem geht der Film der Frage nach, ob sich in der Branche viele schwarze Schafe tummeln, die die Hilfsbedürftigen in Not schamlos ausnutzen. Wir setzen uns ab von schwarzen Schafen und sind stolz auf unsere Arbeit.

Screenshot Youtube

SWR-Sendereihe betrifft": Berufsbetreuer - Wer hilft, wenn das Leben aus dem Ruder läuft?", Erstsendung 27.11.2019

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Die Filme sind schon älter. Die Angaben entsprechen dem damaligen Stand.
Inzwischen wurden die Rechte der Betreuten gestärkt und die Kontrollen der Betreuer verschärft.

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