Seit 2008 können Menschen mit Behinderung in Deutschland das „Persönliche Budget“ nutzen. Viele haben Anspruch auf eine Budget-Assistenz. Wir sind dafür der kompetente Ansprechpartner.

Das Persönliche Budget ist keine neue Leistung, sondern die bisherigen Sachleistungen werden als Gutscheine ausgegeben. Die Betroffenen wählen selber, wie sie die Leistungen in Anspruch nehmen. Wer krankheitsbedingt bei der Umsetzung des persönlichen Budgets auf fremde Hilfe angewiesen ist, der hat Anspruch auf eine Budget-Assistenz. Wir kennen uns aus im Sozialrecht und bieten diese Budget-Assistenz an.

Geregelt ist das trägerübergreifende Persönliche Budget im § 17 Sozialgesetzbuch (SGB) IX. Behinderte haben Anspruch auf Sachleistungen gegenüber der Gesetzlichen Kranken-, Renten- und Unfallversicherung, der Bundesagentur für Arbeit, Jugendhilfe, Sozialhilfeträgern, Pflegeversicherung usw. Sie bekommen Geld oder Gutscheine.
Als qualifizierte Budgetassistenz sind wir kompetenter Ansprechpartner und Fallmanager beim persönlichen Budget. Wir helfen sowohl bei der Beantragung als auch bei der Organisation, Qualitätssicherung und Führung der Verwendungsnachweise.

Broschüren des Bezirks Schwaben zum Persönlichen Budget