Einen rechtlichen Betreuer bekommen Menschen, die ihre eigenen Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln können.

Wir werden von den Betreuungsgerichten als Berufsbetreuer/innen gem. § 1897 Abs. 6 BGB bestellt. Wir bieten somit im Rahmen unserer selbständigen Berufsausübung Betreuungen gem. § 1896 ff. BGB an.

Demnach ist eine Betreuung nur möglich, wenn ein Volljähriger aufgrund einer psychischen Erkrankung oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung seine Angelegenheiten nicht gänzlich oder nur teilweise eigenständig besorgen kann. Betreuung ist heutzutage als Hilfe nur in den Bereichen gedacht, in denen man auf Unterstützung angewiesen ist.

Von der Vertretung gegenüber Banken und Behörden über Wohnungsangelegenheiten bis hin zu Kaufverträgen reichen die Aufgaben, die wir übernehmen. Wir vertreten außerdem die Interessen unserer Betreuten bei medizinischer Behandlung und kümmern uns um das Vermögen. Das ist viel Verantwortung.

Die Arbeit von Berufsbetreuern wird von den Betreuungsgerichten kontrolliert. Darüber hinaus bekennen wir uns in besonderer Weise zur Qualität unserer Arbeit. Wir sind deshalb fast alle zertifiziert vom Qualitätsregister des Bundesverbandes der Berufsbetreuer/innen (BdB).