Die Gerichte übertragen uns verschiedene Aufgaben, die wir im Interesse unserer Betreuten verantworten.

Ein Betreuer wird stets für einen oder mehrere Aufgabenkreise bestellt. In den jeweiligen Aufgabenkreisen wird der Umfang der gesetzlichen Vertretung des Betroffenen geregelt, abhängig vom Unterstützungsbedarf. Bei der Anordnung der Betreuung ist daher immer auch zu prüfen, in welchem Umfang eine Betreuung erforderlich ist (Erforderlichkeitsgrundsatz). Auf Antrag ist im laufenden Betreuungsverfahren eine Erweiterung und Einschränkung des Betreuungsumfangs immer möglich. Im Gesetz sind die möglichen Aufgabenkreise nicht ausdrücklich aufgezählt, sondern orientieren sich am bestehenden Bedarf.

Durch unsere langjährige Erfahrung im Bereich Betreuung gewährleisten wir eine unabhängige und professionelle Beratung, Unterstützung und Vertretung innerhalb des bestellten Aufgabenkreises. Über unsere moderne Büroorganisation ist eine gute Erreichbarkeit und gegenseitige Vertreung in Urlaubs- oder Krankheitszeiten sichergestellt.